Neue Norm für Fluchtwegkennzeichnung: Was gilt heute?

In vielen Gebäuden hängen noch ältere grüne Rettungszeichen. Manche sehen anders aus als die heutigen Schilder nach DIN EN ISO 7010. Dann kommt schnell die Frage auf: Muss das alles sofort ausgetauscht werden, oder ist es nur ein anderer Piktogrammstil?

Wenn von der „neuen Norm für Fluchtwegkennzeichnung“ gesprochen wird, geht es meist um genau diesen Punkt: ältere Sicherheitszeichen nach früheren deutschen Regelwerken auf der einen Seite und die heute übliche Kennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 auf der anderen. Ganz so einfach wie „alt ist verboten, neu ist richtig“ ist es aber nicht in jedem Einzelfall. Anders zu bewerten sind neue Beschaffungen, bestehende Beschilderungen in älteren Arbeitsstätten, Umbauten, Brandschutzbegehungen oder Änderungen an Flucht- und Rettungswegen.

Welche Norm gilt heute für Fluchtweg- und Rettungszeichen?

Für Sicherheitszeichen in Arbeitsstätten ist heute vor allem die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ maßgeblich. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und verweist bei den Sicherheitszeichen auf das System der DIN EN ISO 7010. Dazu gehören auch Rettungszeichen für Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Sammelstellen.

Die praktische Fluchtwegführung selbst wird zusätzlich über die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ beschrieben. Dort geht es nicht nur um Schilder, sondern auch um die Frage, wie Fluchtwege und Notausgänge angelegt, freigehalten, erkennbar gemacht und bei Bedarf mit Sicherheitsbeleuchtung oder einem Sicherheitsleitsystem unterstützt werden.

Regelwerk / BegriffWas es in der Praxis bedeutet
ASR A1.3Technische Regel für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten
DIN EN ISO 7010International abgestimmtes System für Sicherheitszeichen, darunter Rettungszeichen und Brandschutzzeichen
ASR A2.3Technische Regel für Fluchtwege und Notausgänge
DIN ISO 23601Grundlage für Flucht- und Rettungspläne
Alte Kennzeichnung, z. B. nach BGV A8 / früherer ASRIn vielen Bestandsgebäuden noch vorhanden, aber bei neuen Beschaffungen nicht mehr der sinnvolle Maßstab

Der häufigste Fehler besteht darin, nur nach der Normnummer zu fragen. Für ein Gebäude reicht das nicht. Man muss prüfen, welches Zeichen an welcher Stelle hängt, ob die Wegführung stimmt, ob die Schilder sichtbar bleiben und ob die Kennzeichnung insgesamt verständlich ist. Die Norm ordnet die Zeichen. Sie ersetzt aber keine Beurteilung des konkreten Fluchtwegs.

Müssen alte Rettungszeichen ausgetauscht werden?

Nicht jede alte Tafel wird allein durch eine neue Norm automatisch zum akuten Sicherheitsmangel. In Arbeitsstätten zählt aber die Gefährdungsbeurteilung. Wer von den Technischen Regeln für Arbeitsstätten abweicht, muss im Zweifel nachweisen können, dass das gleiche Schutzniveau erreicht wird. Genau hier wird alte Beschilderung schnell schwierig, besonders wenn sie uneinheitlich, schlecht sichtbar oder nicht mehr selbsterklärend ist.

Wenn ein Schild ausgeblichen, beschädigt, verdeckt oder schlecht erkennbar ist, muss man nicht lange über Bestandsschutz diskutieren. Dann erfüllt es seine Aufgabe nicht mehr. Ähnlich problematisch ist eine gemischte Beschilderung: alte und neue Piktogramme im selben Fluchtweg, verschiedene Pfeillogiken oder Rettungszeichen, die unterschiedlich aussehen, aber dasselbe meinen sollen. Im Ernstfall soll niemand überlegen müssen, welcher Zeichenstil gerade gilt.

Situation im GebäudeSinnvolle Vorgehensweise
Ältere Schilder sind lesbar, einheitlich und führen korrektBei der nächsten Begehung, Gefährdungsbeurteilung oder Überarbeitung prüfen
Schilder sind beschädigt, ausgeblichen oder verdecktAustauschen oder neu platzieren
Alte und neue Zeichen werden gemischtKennzeichnung vereinheitlichen
Flure, Türen, Nutzungen oder Brandabschnitte wurden verändertFluchtwegführung komplett prüfen, nicht nur einzelne Schilder ersetzen
Neue Sicherheitszeichen werden beschafftZeichen nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 verwenden
Flucht- und Rettungsplan wurde geändertSchilder, Pläne und tatsächliche Wegführung miteinander abgleichen

Ein bloßer Austausch alter Tafeln gegen neue Piktogramme reicht nicht. Ein Zeichen kann formal richtig aussehen und trotzdem falsch sein, wenn es in die falsche Richtung zeigt, zu spät sichtbar wird oder hinter einer Tür, einem Regal oder einer Werbefläche verschwindet. Erst muss der Fluchtweg stimmen. Danach wird die Beschilderung festgelegt.

Was hat sich mit DIN EN ISO 7010 praktisch geändert?

Die heutigen Rettungszeichen sind Teil eines international abgestimmten Systems. Der Sinn dahinter ist einfach: Ein Sicherheitszeichen soll auch von Menschen verstanden werden, die die Sprache nicht kennen oder mit älteren nationalen Symbolen nicht vertraut sind. Das ist in Hotels, Einkaufszentren, Bürogebäuden, Logistikzentren, Produktionshallen, Schulen und öffentlichen Gebäuden besonders wichtig.

Es geht also nicht nur um einen moderneren Stil. Entscheidend ist, dass Zeichen im Verlauf eines Fluchtwegs eindeutig zusammenarbeiten. Ein Zeichen über dem Notausgang hat eine andere Aufgabe als ein Zeichen an einer Kreuzung im Flur. Ein Richtungspfeil muss klar zur tatsächlichen Route passen. Ein Rettungszeichen darf nicht so gesetzt werden, dass es zu einem gesperrten, verschlossenen oder im Gefahrenfall ungeeigneten Ausgang führt.

Gerade bei langen Fluren, mehreren Geschossen, Lagerbereichen, Zwischentüren und verwinkelten Nutzungen zeigt sich der Unterschied. Eine gute Fluchtwegkennzeichnung besteht nicht aus einzelnen Schildern. Sie ist eine durchgehende Kette, die vom Aufenthaltsort bis zum sicheren Bereich verständlich bleibt.

ASR A1.3, ASR A2.3 und DIN EN ISO 7010 — warum eine Norm allein nicht reicht

Die Angabe „nach ISO 7010“ auf einem Schild ist wichtig, aber sie beantwortet nicht alle Fragen. In einer Arbeitsstätte muss die Kennzeichnung zur Gefährdungsbeurteilung, zur tatsächlichen Fluchtwegführung und zu den betrieblichen Bedingungen passen. Dazu gehören Sichtbarkeit, Montagehöhe, Erkennungsweite, Beleuchtung, Hintergrund, mögliche Verdeckung und die Frage, ob das Zeichen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar bleiben muss.

Die ASR A2.3 verlangt, dass Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen entsprechend ASR A1.3 gekennzeichnet werden. Für die Richtung werden die Rettungszeichen für Notausgänge mit dem entsprechenden Richtungspfeil kombiniert. Zusätzliche, selbst erfundene Hinweise machen die Sache meist nicht besser. Sie können im Gegenteil stören, wenn sie die klare Zeichenlogik verwässern.

In Gebäuden ohne ausreichende Sicherheitsbeleuchtung kann auch die Frage nach langnachleuchtenden Schildern wichtig werden. Dann geht es nicht nur darum, welches Piktogramm verwendet wird, sondern ob es im Gefahrenfall noch erkennbar ist. Genau deshalb sollte man Fluchtwegkennzeichnung nicht wie einen normalen Schilderkauf behandeln.

Typische Fehler bei der Fluchtwegkennzeichnung

Der größte Fehler ist, die Kennzeichnung als Einkauf einzelner Tafeln zu sehen. Jemand stellt fest, dass ein paar Schilder fehlen, bestellt ähnliche Motive und montiert sie dort, wo gerade Platz ist. Ohne Blick auf den kompletten Fluchtweg. Ohne Abgleich mit dem Flucht- und Rettungsplan. Ohne Prüfung, ob die Pfeile Menschen wirklich zum richtigen Ausgang führen.

Häufige Fehler sind:

  • alte und neue Rettungszeichen werden im selben Bereich gemischt;
  • Richtungspfeile sind missverständlich oder zeigen in die falsche Richtung;
  • Schilder werden durch Türen, Regale, Dekoration, Werbung oder gelagerte Ware verdeckt;
  • an Kreuzungen, Treppen, Niveauwechseln oder Richtungswechseln fehlen Zeichen;
  • die Kennzeichnung passt nicht mehr zum aktuellen Flucht- und Rettungsplan;
  • der markierte Weg endet vor dem tatsächlichen Notausgang;
  • ein Notausgangszeichen wird verwendet, obwohl eigentlich ein Richtungszeichen gebraucht wird;
  • nach Umbauten wurde die alte Beschilderung nicht überprüft.

Im Gefahrenfall liest niemand eine Norm. Menschen folgen dem, was sie sehen. Wenn die Schilder zu spät kommen, widersprüchlich sind oder auf eine falsche Route führen, hilft die richtige Normangabe auf der Rechnung wenig.

Was sollte vor dem Austausch geprüft werden?

Vor dem Austausch beginnt man nicht mit dem Warenkorb. Man geht zuerst durch das Gebäude und prüft, ob die Kennzeichnung als System funktioniert.

Zu prüfen sind vor allem:

  • ob vorhandene Zeichen noch lesbar, sichtbar und unbeschädigt sind;
  • ob die Zeichen einheitlich nach einer klaren Logik führen;
  • ob die Beschilderung zum aktuellen Flucht- und Rettungsplan passt;
  • ob Umbauten, Nutzungsänderungen, neue Türen, Regale oder Trennwände die Route verändert haben;
  • ob Erkennungsweite, Montageort und Beleuchtung ausreichen;
  • ob langnachleuchtende Zeichen oder Sicherheitsbeleuchtung erforderlich sind;
  • ob die neuen Zeichen den Vorgaben der ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 entsprechen;
  • ob eine fachkundige Person die Fluchtwegführung bewertet hat.

Bei einer Erneuerung sollte man nicht nur ein paar fehlende Schilder ergänzen. Besser ist es, die gesamte Fluchtwegkennzeichnung zusammenhängend zu prüfen und dann einheitlich zu erneuern. Das ist meist sauberer, verständlicher und bei späteren Begehungen leichter zu erklären.

FAQ – neue Norm für Fluchtwegkennzeichnung

Sind alte Rettungszeichen automatisch unzulässig?

Das lässt sich nicht pauschal für jedes Gebäude beantworten. In Arbeitsstätten muss die Kennzeichnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Alte, uneinheitliche, beschädigte oder schlecht verständliche Zeichen sind schwer zu begründen und sollten ersetzt werden.

Welche Norm gilt heute für Rettungszeichen?

In Arbeitsstätten ist vor allem die ASR A1.3 maßgeblich. Sie arbeitet mit Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Für Fluchtwege und Notausgänge kommt zusätzlich die ASR A2.3 hinzu.

Sollte man bei neuen Schildern DIN EN ISO 7010 verwenden?

Ja. Bei neuen Beschaffungen ist die Kennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 der richtige Maßstab. Alte nationale Zeichen sollten nicht mehr neu eingeplant werden.

Reicht es, nur die Schilder auszutauschen?

Nein. Man muss auch prüfen, ob die Schilder an der richtigen Stelle hängen, die Pfeile stimmen, die Zeichen sichtbar bleiben und die Beschilderung zum aktuellen Flucht- und Rettungsplan passt.

Zusammenfassung

Die neue Norm für Fluchtwegkennzeichnung meint in der Praxis vor allem die Orientierung an ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010. Ältere Rettungszeichen in Bestandsgebäuden müssen nicht in jedem Fall allein wegen ihres Alters sofort ersetzt werden. Entscheidend ist, ob die Kennzeichnung noch verständlich, sichtbar, einheitlich und zur tatsächlichen Fluchtwegführung passend ist. Bei neuen Beschaffungen, Umbauten, Audits und einer ohnehin geplanten Erneuerung spricht wenig dafür, alte Zeichen weiterzuführen. Sinnvoller ist es, den gesamten Fluchtweg zu prüfen und die Beschilderung einheitlich nach heutigem Stand aufzubauen.

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